PATIENTENVERFÜGUNG
Die Patientenverfügung gibt die Möglichkeit seinen Willen, für Situationen  in denen man  
selbst nicht mehr entscheiden kann, schriftlich festzulegen.

HIER GIBT ES MEHRERE MÖGLICHKEITEN

​1. VERBINDLICHE PATIENTENVERFÜGUNG:
Diese ist für den behandelnden Arzt absolut verbindlich und muss gänzlich
eingehalten werden! (Nachteil: nicht alle Dinge sind vorhersehbar und planbar)
Dafür ist eine Bestätigung durch Arzt und Notar oder Anwalt notwendig - es erfolgt eine Eintragung in das
Patientenverfügungs-Register.

2. BEACHTLICHE PATIENTENVERFÜGUNG: 
Mein Wille wird schriftlich festgehalten und der Arzt hält sich prinzipiell an die Patientenverfügung, hat
aber für Grenzsituationen einen Spielraum für therapeutische Entscheidungen.

3. MEDIZINISCHE VOLLMACHT AN EINE VERTRAUENSPERSON:
(auch in Kombination mit einer beachtlichen Patientenverfügung):
Hier kann die eingesetzte Vertrauensperson in Ihrem Sinne medizinische Entscheidungen treffen,
wenn sie das nicht mehr können. 

Kosten Patientenverfügung pro Person - € 150,00

Termine für Patientenverfügungen bitte längerfristig planen, da die Beratungszeit außerhalb der normalen
Ordinationszeiten eingeteilt wird .