PATIENTENVERFÜGUNG
Die Patientenverfügung gibt die Möglichkeit seinen Willen, für Situationen in denen man
selbst nicht mehr entscheiden kann, schriftlich festzulegen.
HIER GIBT ES MEHRERE MÖGLICHKEITEN
1. VERBINDLICHE PATIENTENVERFÜGUNG:
Diese ist für den behandelnden Arzt absolut verbindlich und muss gänzlich
eingehalten werden! (Nachteil: nicht alle Dinge sind vorhersehbar und planbar)
Dafür ist eine Bestätigung durch Arzt und Notar oder Anwalt notwendig - es erfolgt eine Eintragung in das
Patientenverfügungs-Register.
2. BEACHTLICHE PATIENTENVERFÜGUNG:
Mein Wille wird schriftlich festgehalten und der Arzt hält sich prinzipiell an die Patientenverfügung, hat
aber für Grenzsituationen einen Spielraum für therapeutische Entscheidungen.
3. MEDIZINISCHE VOLLMACHT AN EINE VERTRAUENSPERSON:
(auch in Kombination mit einer beachtlichen Patientenverfügung):
Hier kann die eingesetzte Vertrauensperson in Ihrem Sinne medizinische Entscheidungen treffen,
wenn sie das nicht mehr können.
Kosten Patientenverfügung pro Person - € 150,00
Termine für Patientenverfügungen bitte längerfristig planen, da die Beratungszeit außerhalb der normalen
Ordinationszeiten eingeteilt wird .